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Gemeindeverwaltung Burgistein
Burgiwil 21E
3664 Burgistein
Tel: 033 359 30 40
D2hqYmpmYWtqeWp9eG5je3phaE9ten1oZnx7amZhIWxn@nospam
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 04.01.2021
Montag |
09.00 – 11.30 Uhr |
14.00 – 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 – 11.30 Uhr |
Nachm. geschlossen |
Mittwoch |
geschlossen |
geschlossen |
Donnerstag |
08.00 – 11.30 Uhr |
14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 – 11.30 Uhr |
Nachm. geschlossen |
Notfallnummer Wasserrohrbruch
033 359 31 55
Schuljahr 2020/ 2021
Die Broschüre "Infos zum Schuljahr 2020/2021 finden Sie hier

Tagesschule und private Mittagstisch-Plätze
Auch im Schuljahr 2020/2021 führt die Gemeinde Burgistein keine Tagesschule, da die Nachfrage zu gering ist.
Auswertung Bedarfserhebung Tagesschule
An sämtlichen Werktagen (Mo. - Fr.) bieten aber mehrere Familien während den 38 Schulwochen Mittagstisch-Plätze für Schulkinder aus anderen Familien an. Die Kontaktpersonen bzw. Adressen von möglichen privaten Mittagstisch-Plätzen können interessierte Eltern in Burgistein bei der Schulleitung oder dem Schulsekretariat beziehen:
9IeXnIGYh5GfhpGAlYadlYC0h5ecgZiRloGGk52HgJGdmtqXnA@nospam
Die nächste Bedarfserhebung erfolgt im April 2021 für das Schuljahr 2021/2022.
Schulärztlicher Dienst
Die Schwerpunkte des schulärztlichen Dienstes sind die drei Vorsorgeuntersuchungen, das Impfwesen, die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Präventivmedizin und gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der Schule. Der Schularzt von Burgistein ist ab dem Schuljahr 2019/2020 Dr. med. Matthias Egli, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin im Medicenter Wattenwil. Während der Schulzeit in Burgistein (Kindergarten und Primarstufe) finden zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen statt, welche Dr. Egli Vorort im Schulhaus Weierboden durchführt. Details zu den Untersuchungen können direkt der Homepage der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion entnommen werden:
- Mitteilung an Eltern und Jugendliche über obligatorische schulärztliche Untersuchungen
- Weisungen für den schulärztlichen Dienst
- Verordnung über den schulärztlichen Dienst