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Gemeindeverwaltung Burgistein
Burgiwil 21E
3664 Burgistein
Tel: 033 359 30 40
rcrIwMjEw8nI28jf2szB2djDyu3P2N-KxN7ZyMTDg87F@nospam
Notfallnummer Wasserrohrbruch
033 359 31 55
Regionale Bauverwaltung Westamt
Vorgasse 1
Postfach 98
3665 Wattenwil
Tel. 033 359 59 41
Amt für Gemeinden und Raumordnung
Abteilung Bauen
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. 031 633 77 70
Fax 031 633 77 31
Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung?
Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung. Trozdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.
Informationen erhalten Sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung.