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Gemeindeverwaltung Burgistein
Burgiwil 21E
3664 Burgistein
Tel: 033 359 30 40
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 13.09.2021
Montag, 09.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag, 08.00 - 11.30 Uhr / Nachm. geschlossen
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag, 08.00 - 11.30 / Nachm. geschlossen
Freitag, 08.00 - 11.30 / Nachm. geschlossen
Notfallnummer Wasserrohrbruch
033 359 31 55
Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Tel. 031 635 58 00
Die Zivilgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Regionalgerichte und die Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Sie beurteilen erstinstanzlich alle Fälle aus dem Zivilrecht wie beispielsweise Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb- und sachenrechtlichen Streitigkeiten (OR, ZGB), sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG).
Das Obergericht als höchste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle zivilrechtlichen Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden.