Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Tel. 031 635 58 00

 

Die Zivilgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Regionalgerichte und die Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Sie beurteilen erstinstanzlich alle Fälle aus dem Zivilrecht wie beispielsweise Streitigkeiten aus Verträgen, familien-, erb- und sachenrechtlichen Streitigkeiten (OR, ZGB), sowie Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG).

Das Obergericht als höchste kantonale Instanz gliedert sich in eine straf- und eine zivilrechtliche Abteilung. Als Rechtsmittelinstanz beurteilt die Zivilabteilung alle zivilrechtlichen Entscheide der Regionalgerichte, welche mit Berufung oder Beschwerde angefochten werden.