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Gemeindeverwaltung Burgistein
Burgiwil 21E
3664 Burgistein
Tel: 033 359 30 40
w6SmrqaqraemtaaxtKKvt7atpIOhtrGkqrC3pqqt7aCr@nospam
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 13.09.2021
Montag, 09.00 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag, 08.00 - 11.30 Uhr / Nachm. geschlossen
Mitttwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag, 08.00 - 11.30 / Nachm. geschlossen
Freitag, 08.00 - 11.30 / Nachm. geschlossen
Notfallnummer Wasserrohrbruch
033 359 31 55
eBau Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Gemäss der BSIG Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.
Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen somit ab dem 1. März 2022 nicht mehr durch die RegioBV Westamt resp. die Gemeinden entgegengenommen werden.
Hat ein/e Bauwillige/n nicht die Möglichkeit ein eBau-Gesuch zu erfassen, kann die eBau Eingabe durch Unternehmungen (Architekten, Planer usw.) erfolgen. Das RegioBV Westamt stellt eine Liste mit beratenden Stellen aus der Region zur Verfügung. Nebst der Liste finden Sie weitere nützliche Informationen rund ums Baugesuch auf der Webseite der Gemeinde Wattenwil. https://www.wattenwil.ch/verwaltung/regio-bv-westamt/sie-wollen-bauen
Regionale Bauverwaltung Westamt
Vorgasse 1
Postfach 98
3665 Wattenwil
Tel. 033 359 59 41
Amt für Gemeinden und Raumordnung
Abteilung Bauen
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. 031 633 77 70
Fax 031 633 77 31
Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung?
Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung. Trozdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.
Informationen erhalten Sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung.