ZSO Thun-Westamt
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3661 Uetendorf
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Zivilschutz

Der Zivilschutz als Einsatzmittel im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes schützt und betreut schutzsuchende Personen bei Katastrophen und in Notlagen, vollzieht den Kulturgüterschutz und unterstützt die Partnerorganisationen sowie die Führungsorgane im Ereignisfall. Er leistet Einsätze für Instandstellungen und zugunsten der Gemeinschaft.

Zivilschutzdienstpflicht

Wer muss Zivilschutz leisten?
In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer an der Rekrutierung, welche gemeinsam mit der Armee durchgeführt wird, für zivilschutztauglich befunden wurde.  Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen. (gilt seit 01.01.2004)