Einwohner- und Fremdenkontrolle

Anmeldung, Abmeldung und Umzug

Sie können sich entweder per eUmzug (Online) oder persönlich am Schalter an-/abmelden oder ummelden.

Ein Zuzug oder Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Ein Wegzug muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen.

Geburt

Bei der Geburt eines Kindes in einem Spital meldet das betreffende Spital die Geburt direkt an das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme innerhalb von 3 Tagen dem Zivilstandsamt Thun/Kreis Oberland West gemeldet werden.

Eheschliessung

Detaillierte Informationen zum Ehevorbereitungsverfahren und zur zivilen Trauung erhalten Sie beim Zivilstandsamt Thun/Kreis Oberland West.

Todesfall

Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen bei einem Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung wird durch den Hausarzt oder Notfallarzt ausgestellt.

Ist eine Person im Spital oder Heim verstorben, wird die Todesbescheinigung automatisch ausgestellt. Auch die Mitteilung an das zuständige Zivilstandsamt erfolgt in den meisten Fällen durch das Spital oder Heim.
Innerhalb von 2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen Sie den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Ist die Person in Burgistein verstorben, ist das Zivilstandsamt Thun / Kreis Oberland West für die Ausstellung einer Todesurkunde zuständig.

Weitere Auskünfte entnehmen Sie unserem Merkblatt Todesfall. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Burgistein gerne zur Verfügung.

Bestattungswesen / Friedhof Burgistein

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist sehr schmerzlich. Dennoch sind einige Formalitäten zu erledigen.

Ab dem 01.01.2023 hat Thurnen als Sitzgemeinde das Friedhof- und Bestattungswesen für die Gemeinden Burgistein, Kaufdorf und Thurnen übernommen. Thurnen koordiniert die Verwaltung und Unterhalt der Friedhöfe Burgistein und Thurnen sowie die Friedhof- und Bestattungspolizei.

Wenden Sie sich daher an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Thurnen
Bahnhofstr. 50
3127 Mühlethurnen

bestattungen@thurnen.ch
031 809 07 31

 

Identitätskarte (ID) und Pass

Seit 1. März 2010 können bei den Gemeinden keine Pässe resp. Identitätskarten mehr bestellt werden. Offizielle Informationen über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige erhalten Sie auch unter www.be.ch/pass oder telefonisch beim Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern unter 031 635 40 00.