Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) unserer Gemeinde. 

Die Gemeindeversammlung findet zweimal jährlich, jeweils im Juni (Rechnungsgenehmigung) und Dezember (Budgetgenehmigung) in der Mehrzweckhalle Burgiwil statt. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Die nächste Gemeindeversammlung findet wie folgt statt:

Montag, 01. Juni 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Burgiwil

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2025 – Beratung und Genehmigung
  2. Organisationsreglement – Genehmigung Teilrevision
  3. Überbauungsordnung Alpenblick – Genehmigung Teilrevision
  4. Informationen Gemeinderat
  5. Verschiedenes

 

Auflage

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 3 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Die Jahresrechnung kann auf der Homepage eingesehen werden.

Informationen

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird an alle Haushaltungen zugestellt und ist auf www.burgistein.ch veröffentlicht.

 

Weitere Gemeindeversammlungen 2026:
05. Dezember (13.30 Uhr)

 

Protokoll

Das Protokoll wird spätestens 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und auf der Homepage aufgeschaltet. Einsprachen gegen das Protokoll können Sie innert der 30-tägigen Frist an den Gemeinderat richten. Er entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.