Kinderbetreungsangebote (Kindertagesstätten und Tageseltern)
In der Region bestehen drei Kita's (Riggisberg, Seftigen und Wattenwil) sowie Angebote von Tageseltern.
Formular Angaben zur Berechnung Betreuungsgebühren
Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern
Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht.
Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des AIS. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen.
Die Gemeinde Burgistein gibt ab 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Das Wichtigste in Kürze
Die Gemeinde Burgistein vergünstigt den Besuch von zugelassenen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausstellt. Die Vergünstigung hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Familiengrösse ab. Ausserdem muss ein Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung nachgewiesen werden.
Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern auf www.kiBon.ch.
Zuständige Stelle für die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Burgistein:
Einwohnergemeinde Wattenwil
Abteilung Soziales, Betreuungsgutscheine
Grundbachstrasse 4
3665 Wattenwil
033 359 59 51
bg@wattenwil.ch
Links und weiterführende Informationen
Familienportal Kanton Bern
Formulare und Hilfsmittel des Amtes für Integration und Soziales des Kantons Bern
www.kibon.ch