Gemeinde Burgistein

Ein Dorf mit Herz – "mis Daheim"

Herzlich willkommen auf der Webseite der Gemeinde Burgistein

Ich freue mich, Ihnen auf unserer Homepage das schöne Burgistein vorstellen zu dürfen. Wer sich näher mit dieser Gemeinde befasst, wird schnell feststellen, dass hier "Lebensqualität" kein leeres Wort ist. Es ist nicht nur die schöne Wohnlage, sondern auch das harmonisch gewachsene Dorf, welches dazu führt, dass man sich sofort in Burgistein wohl fühlt.

Vom ehemals vorwiegenden Bauerndorf aus früheren Zeiten hat es sich zu einem fortschrittlichen Dorf entwickelt. Dabei ist stets mehr Gewicht auf die Qualität als auf die Quantität gelegt worden. Die Strategie ist es, mit massvollen und verkraftbaren Investitionen und klaren Prioritäten die Infrastruktur der Bevölkerungsentwicklung und Bedarf anzupassen. Der siebenköpfige Gemeinderat und die gut organisierte Gemeindeverwaltung setzen den Volkswillen in die Tat um und planen die künftige Entwicklung. Stolz sind wir auch auf unserer Vision und gelebten Werte. 

«Burgistein ein Dorf mit Herz, mis Daheim»

Mit den künftigen 4 strategische Schwerpunkte bestimmen wir die nachhaltige und künftige Ausrichtung der Gemeinde Burgistein: Finanzen, Infrastruktur, Umwelt und Energie und Kultur.

Wünschen Sie mehr Informationen oder löst es Fragen aus, melden Sie sich bitte bei unserer Gemeindeverwaltung. Ein kompetentes und hoch motiviertes Team weiss Rat.
Nun wünsche ich Ihnen beim "Durchstöbern" unserer Hompage viel Spass.

Kurt Urfer Kurt Urfer
Gemeindepräsident

Aktuelles

09. September 2024

Schulhaus Weierboden: Schulhausplatz während Herbstferien gesperrt

Infolge Bauarbeiten (Einbau neue Heizung und Erdsonden-Bohrungen) ist der Schulhausplatz Weierboden während der Herbstferien vom 23.09. - 13.10.2024 gesperrt.

06. September

Gesucht: 2 Mitglieder für die Bildungskommission per 01.01.2025

Infolge Demissionen per Ende Jahr sucht die Bildungskommission per 01.01.2025 zwei neue Mitglieder. Sind Sie interessiert? Nähere Auskünfte zu diesem interessanten und verantwortungsvollen Amt erteilt Ihnen Gemeinderätin und Kommissionspräsidentin Regina Fuhrer, Tel. 079 723 80 59.

12. August 2024

Gemeindewahlen vom 24.11.2024

Für die Amtsperiode vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 finden am 24. November 2024 Gemeindewahlen an der Urne statt (gleichzeitig mit der eidg. Abstimmung).

Es sind zu wählen:

Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem):
Die Gemeindepräsidentin/der Gemeindepräsident

Zur Wiederwahl stellt sich:
-Urfer Kurt, 1955, Unternehmensberater, Weidligraben 157a

6 Mitglieder des Gemeinderates

Zur Wiederwahl stellen sich:
-Gilgen Ulrich, 1967, Zimmermann, Gasse 64
-Grünig Fritz, 1971, Landwirt, Oberelbschen 30
-Neuenschwander Silvia (Vizepräsidentin), 1973, Hochbauzeichnerin, Grabmatt 38
-Stähli Christoph, 1965, Förster, Niederschönegg 84 h

Wählbar sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen (seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen)

Gemäss Art. 23 Abs. 1 des Reglements über die Urnenwahlen vom 05. Juni 2023 werden die politischen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens am Freitag, 11. Oktober 2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Burgistein einzureichen.

Diese Wahlvorschläge haben folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
  • Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als 1 Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
  • Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
  • Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung des Vorgeschlagenen enthalten.
  • Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
  • Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorgangen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Kommissionsmitglieder
Die Kommissionsmitglieder für die Amtsdauer vom 2025 bis 2028 werden vom Gemeinderat anlässlich einer der letzten Sitzungen der laufenden Legislatur gewählt.

2 Mitglieder der Bildungskommission und 1 Mitglied der Tiefbaukommission werden auf Ende der Legislatur auf Grund ihrer Demission aus der Kommission ausscheiden. In der Baukommission sind keine Demissionen eingetroffen. Die verbleibenden bisherigen Mitglieder haben ihre Kandidatur bereits angemeldet.

An der Kommissionsarbeit interessierte, stimmberechtigte Burgisteiner/innen werden gebeten, ihre Kandidatur bis am 11. Oktober 2024, 17.00 Uhr, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Gemeinderat Burgistein

29. August 2024

Das Boxfish-Spielmobil ist wieder unterwegs

Anbei die Daten für die Standorte des Boxfish-Spielmobil, jeweils 14.00 - 17.00 Uhr:

Daten Spielmobil 2024/25

15. August 2024

Amtliche Vermessung - Los 5

Der Gemeinderat hat die Aufarbeitung der alten grafischen und halbgrafischen Grundbuchvermessung beschlossen und das Vermessungsbüro GEOGRID AG in Belp mit der Ausführung der Vermarkungsrevision/Neuvermessung beauftragt. Die Arbeiten beginnen im Sommer/Herbst 2024 und dauern bis etwa Frühling 2026.

Der Perimeter der Vermessungsarbeiten umfasst die noch nicht neu vermessenen Ortsteile von Burgistein. Ein Plan ist auf der Website www.geogrid.ch/leistungen/amtliche-vermessung aufgeschaltet.

Die Neuvermessung läuft in verschiedenen Arbeitsschritten ab:

-Erstellen des Fixpunktnetzes
-Retabilieren der Vermarkung und setzen fehlnder Grenzzeichen
-Vermessungsarbeiten (Grenzpunkte, Gebäude, Kulturgrenzen)
-Planauflage, Genehmigung, Grundbucheintrag

Zur Ausführung dieser Arbeiten müssen die Grundstücke betreten werden. Die Mitarbeitenden des Vermessungsbüros sind bestrebt, die Grundeigentümer/-innen möglichst wenig zu stören und die Kulturen zu schonen. Das Amt für Geoinformation hat beschlossen, die Neuvermessung mit dem vereinfachten Verfahren durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass die Grenzzeichen nur noch im Bereich von Gebäuden erneuert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die fehlenden Grenzpunkte auf eigene Kosten durch das Büro Geogrid ersetzen zu lassen. Im Waldgebiet wird keine Vermarkungsrevision durchgeführt.

Für Fragen und Anliegen stehen Ihnen Tobias Merz, Projektleiter und Rinaldo Toneatti, Grundbuchgeometer vom Büro Geogrid AG zur Verfügung. Danke für das Verständnis und die Mithilfe.

Siehe auch www.regiogis-beo.ch (Grundbuchpläne)

07. Dezember 2023

Spartageskarte Gemeinde ab 01.01.2024

Per 1. Januar 2024 werden die Tageskarten Gemeinde durch die Spartageskarte Gemeinde abgelöst. Das kontingentierte Angebot, das exklusiv bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist, steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Abgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket.

Bezug in Burgistein

Die Spartageskarten sind ab sofort erhältlich. Der Bezug der Spartageskarten erfolgt ausschliesslich am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten.

Die neue Tageskarte wird mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum der reisenden Person personalisiert sein und kann somit nicht mehr an eine Drittperson weitergegeben werden. Die Spartageskarten können jeweils 6 Monate vor Reisetag bezogen werden.

Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, können nur noch Spartageskarten mit dem höheren Preis gekauft werden. Ist auch die Preisstufe 2 ausverkauft, können für den jeweiligen Reisetag keine Spartageskarten Gemeinde mehr gekauft werden. Alle Verkaufsstellen greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewünschten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde/Stadt mehr eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden.

Kaufinteressierte können sich ab sofort unter www.spartageskarte-gemeinde.ch über die Verfügbarkeit am gewünschten Tag informieren. Zudem finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Bedingungen.